Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen kommt gestaffelt ab 2027 und 2028. Hier lesen Sie in klarer Sprache, was für Sie gilt.
Was ist eine E-Rechnung — und was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 besteht für inländische B2B-Umsätze eine Pflicht zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen). Eine reine PDF gilt nicht mehr als E-Rechnung. Maßgeblich sind die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) auf Basis der Norm EN 16931. Quelle: bundesfinanzministerium.de.
Ab wann müssen Sie E-Rechnungen ausstellen?
Die Ausstellungspflicht gilt gestaffelt: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €, und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen B2B-Unternehmen. Empfangen müssen Sie bereits seit 2025.
Welche Formate gelten — und gibt es eine Peppol-Pflicht?
Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931, insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1. Anders als in Belgien besteht in Deutschland keine Peppol-Pflicht; die Übermittlung ist formatoffen.
E-Rechnung in Shopify erstellen und versenden
Verkaufen Sie über Shopify? Shopify erstellt selbst keine E-Rechnungen. Sie erzeugen aus den Bestelldaten pro Bestellung eine XRechnung oder ZUGFeRD und versenden sie — ohne doppelte Erfassung in einem separaten Buchhaltungstool. Genau diese Anbindung baut Kelstad.
GoBD und § 14 UStG: sind die Rechnungen rechtskonform?
Eine korrekt erzeugte E-Rechnung nach EN 16931 erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des § 14 UStG; für die revisionssichere Aufbewahrung gelten die GoBD. Prüfen Sie die genauen Voraussetzungen bei der offiziellen Quelle bzw. mit Ihrem Steuerberater.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen ausgenommen. Die Empfangsfähigkeit sollten Sie dennoch sicherstellen. Prüfen Sie die genauen Voraussetzungen bei der offiziellen Quelle.
FAQ
Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Empfangen müssen alle inländischen B2B-Unternehmen seit 1. Januar 2025. Ausstellen ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 (alle übrigen). Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen.
Muss ich schon jetzt E-Rechnungen versenden?
Empfangen ja — seit 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Sie erst ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 (alle übrigen).
Wie erstelle ich E-Rechnungen in Shopify?
Shopify erstellt E-Rechnungen nicht nativ. Eine App kann pro Bestellung automatisch eine XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen und versenden. Kelstad baut diese Anbindung für Shopify-Händler.
XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide sind zulässig, solange sie der Norm EN 16931 entsprechen (ZUGFeRD ab Version 2.0.1). XRechnung ist ein reines XML-Format, ZUGFeRD ein hybrides PDF/XML-Format.
Sind die E-Rechnungen GoBD- und § 14 UStG-konform?
Eine nach EN 16931 erzeugte E-Rechnung erfüllt die inhaltlichen Pflichtangaben des § 14 UStG; für die Aufbewahrung gelten die GoBD. Details prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater bzw. der offiziellen Quelle.
Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen. Empfangen können sollten Sie E-Rechnungen dennoch.
Reicht eine PDF-Rechnung noch aus?
Für B2B nicht als strukturierte E-Rechnung. Eine reine PDF erfüllt die Anforderungen an XRechnung oder ZUGFeRD nicht.
Officiële bron / source / Quelle: bundesfinanzministerium.de ·